Die zwölf Konzepte der Anonymen Alkoholiker

1. Konzept

Die letzte Verantwortung und die höchste Autorität für AA-Weltdienste sollte stets im gemeinsamen Gewissen unserer gesamten Gemeinschaft liegen.

2. Konzept

Als die AA-Gruppen 1955 die gültige Charta für ihre Gemeinsame Dienstkonferenz bestätigten, übergaben sie damit der Konferenz die volle Autorität für die aktive Durchführung unserer Weltdienste und machten somit die Konferenz – abgesehen von Änderungen in den Zwölf Traditionen oder in Artikel 12 der Konferenz-Charta – zur wirksamen Stimme und zum effektiven Gewissen unserer ganzen Gemeinschaft.

3. Konzept

Als traditionelles Mittel zur Schaffung und Durchführung einer klar definierten Arbeitsbeziehung zwischen den Gruppen, der Konferenz, dem General Service Board (Gemeinsamen Dienstausschuss) der Anonymen Alkoholiker und seinen verschiedenen Dienstgesellschaften, Sachbearbeitern, Ausschüssen und leitenden Angestellten und um deren wirksame Führung sicherzustellen, wird hiermit empfohlen, diese Bestandteile des Weltdienstes mit einem traditionellen „Recht auf Entscheidung“ auszustatten.

4. Konzept

In unserer gesamten Konferenzstruktur sollten wir auf allen Verantwortungsebenen ein traditionelles „Recht auf Mitwirkung“ aufrechterhalten und dabei Sorge tragen, dass jeder Klasse oder Gruppe unserer im Weltdienst tätigen Freunde in angemessenem Verhältnis zu der von ihnen getragenen Verantwortung ein Stimmrecht eingeräumt wird.

5. Konzept

In unserer gesamten Weltdienststruktur sollte ein traditionelles „Recht auf Einspruch“ allgemein gültig sein, um sicherzustellen, dass die Meinung von Minderheiten gehört wird, und dass Anträge auf Abhilfe bei persönlichen Beschwerden sorgfältig erwogen werden.

6. Konzept

Im Namen von AA als Ganzem hat unsere Gemeinsame Dienstkonferenz die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung unserer Weltdienste und sie hat traditionsgemäß die letzte Entscheidung in gewichtigen Grundsatz- und Finanzangelegenheiten. Aber die Konferenz erkennt auch an, dass die hauptsächliche Verantwortung in fast aller dieser Angelegenheiten vorwiegend von denjenigen Mitgliedern der Konferenz ausgeübt werden sollte, die als General Service Board (Gemeinsamer Dienstausschuss) der Anonymen Alkoholiker zusammentreten und handeln.

7. Konzept

Die Konferenz erkennt die Charta und die Satzung des General Service Board (Gemeinsamer Dienstausschuss) als Rechtsinstrumentarien an, die besagen, dass die Trustees (GDA Mitglieder) durch sie Vollmacht erhalten, die Aufgabe der Weltdienste der Anonymen Alkoholiker zu leiten und durchzuführen. Es besteht ferner Einverständnis darüber, dass die Konferenz-Charta selbst kein Dokument mit Rechtscharakter ist. Sie stützt sich vielmehr auf die Kraft der Tradition und die Leistungsfähigkeit der AA-Kasse, um letztlich wirksam zu werden.

8. Konzept

Die Trustees (GDA Mitglieder) des General Service Board (Gemeinsamer Dienstausschuss) sind in zwei hauptsächlichen Eigenschaften tätig:

(a) Sie sind die Hauptplaner und die Hauptverwalter für die wichtigen, die Gesamtheit betreffenden Grundsatz- und Finanzfragen. Sie und ihre hauptsächlichen Ausschüsse erfüllen diese Aufgaben unmittelbar.

(b) Aber zu unseren getrennt als Gesellschaften eingetragenen und ständig tätigen Diensten stehen die Trustees (GDA-Mitglieder) hauptsächlich in Beziehung als treuhänderische Aufsicht, die sie Kraft ihrer Befähigung ausüben, alle Direktoren dieser Dienste zu ernennen.

9. Konzept

Gute Leiter der Dienste in Verbindung mit vernünftigen und geeigneten Verfahren ihrer Auswahl sind auf allen Ebenen für unsere zukünftige Funktionsfähigkeit und Sicherheit unerlässlich. Die ursprünglich von den Gründern der AA ausgeübte Führung der Weltdienste muss notwendigerweise von den Trustees (GDA Mitgliedern) des General Service Board (Gemeinsamer Dienstausschuss) der Anonymen Alkoholiker übernommen werden.

10. Konzept

Jede Verantwortung in den Diensten sollte gepaart sein mit einer entsprechenden Autorität, deren Umfang möglichst genau zu definieren ist, sei es durch Tradition, durch Beschlüsse, durch spezifische Arbeitsplatzbeschreibungen oder durch geeignete Chartas und Satzungen.

11. Konzept

Obwohl die Trustees (GDA Mitglieder) die letzte Verantwortung für die Durchführung der AA-Weltdienste haben, sollten sie stets die Unterstützung der bestmöglichen ständigen Ausschüsse, der Direktoren der Gesellschaften, der leitenden Mitarbeiter, Sachbearbeiter und Berater erhalten. Daher sollten die Zusammensetzung dieser tragenden Ausschüsse und Dienstausschüsse, die persönliche Qualifikation ihrer Ausschussmitglieder, die Art ihrer Einführung in den Dienst, das System der Rotation, die Art ihrer Beziehung zueinander, die besonderen Rechte und Pflichten unserer leitenden Mitarbeiter, Sachbearbeiter und Berater, verbunden mit einer ausreichenden Grundlage für die finanzielle Entschädigung dieser besonderen Mitarbeiter, stets Gegenstand sorgfältiger Überlegungen sein.

12. Konzept

Allgemeine Gewährleistungen der Konferenz – Die Gemeinsame Dienstkonferenz soll bei allen ihren Handlungen den Geist der AA-Tradition befolgen und dabei sorgfältig darauf achten,

  • dass sie niemals Sitz von gefährlichem Reichtum oder von Macht wird, dass ausreichende Betriebsmittel und Reserven ihr umsichtiges Finanzprinzip sei
  • dass keines ihrer Mitglieder in eine Position unqualifizierter Autorität über ein anderes eingesetzt wird
  • dass alle wichtigen Entscheidungen durch Aussprache, Abstimmung und wann immer möglich mit überzeugender Einmütigkeit herbeigeführt werden
  • dass keine Maßnahme der Konferenz jemals eine persönliche Bestrafung darstellt oder Anlass zu öffentlicher Auseinandersetzung gibt
  • dass die Konferenz, obwohl sie für den Dienst der Anonymen Alkoholiker handelt, niemals Herrschaftsgewalt ausübt
  • und dass sie wie die Gemeinschaft der Anonymen Alkoholiker, der sie dient, im Denken und Handeln stets demokratisch bleibt.